Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.
- Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler
Wir übernehmen gerne für Sie die folgenden Tätigkeiten:
Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen
- Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz und Gewinn-Verlustrechnung) für alle Rechtsformen nach Handelsrecht und Steuerrecht
- Anfertigung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG für Freiberufler aller Branchen sowie Kleinbetriebe
- Erstellung aller betrieblicher Steuererklärungen, insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
- Beratung, Vorbereitung und Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden und Verhandlungen mit Behörden

Finanz und Lohnbuchführung
- Erledigung der monatlichen Finanbuchführung einschließlich Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. Zusammenfassender Meldungen bei EG - Lieferungen
- Erledigung der Anlagenbuchführung für Ihr Inventar
- Hilfestellung bei der Einrichtung Ihrer firmeneigenen Finanzbuchführung vor Ort und Unterstützung bei der Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen bis hin zum Datenaustausch.
- Anfertigung einer Offenen-Posten-Buchhaltung zur Unterstützung Ihres Mahnwesens
- Einrichtung einer Kostenstellenrechnung für eine detailliertere Beurteilung von Liquidität und Rentabilität
- Erstellung maßgeschneiderter betriebswirtschaftlicher Auswertungen für Ihre Unternehmensplanung
- Erledigung von monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und der damit verbundenen Meldungen an die Sozialversicherungsträger sowie Finanzbehörden
- Teilnahme an Lohnprüfungen durch die Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden